Auch Kinder haben Rechte!

Schlagartig ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt ist das, als mit Fridays for future die erste große weltweite DEMO von Kindern organisiert wurde und sie ihr Recht auf eine lebenswerte Zukunft einforderten.
Die DSGVO kennt keine Kinder! Das heißt im Umkehrschluss, dass alle Rechte, die dort beschrieben sind, gelten selbstverständlich auch für Kinder. Die Wahrnehmung dieser Rechte muss in den ersten Jahren durch die Eltern erfolgen, die dabei das Kindeswohl als Maßstab nehmen müssen.
Große Unklarheit herrscht oft im Bereich Foto, Audio und Video. Lesen Sie dazu Beitrag.
Eine umfassende Abhandlung hat das IFP erstellt.
Unverzichtbar, weil von der DSGVO ist die jährliche Sensibilisierung der Betreuerinnen und Betreuer zum Thema Datenschutz vorgeschrieben.
Mit E-Learning können Sie das schnell, sicher und nachhaltig erreichen.
Noch Fragen? Schreiben Sie an office@datenschutzev.de oder rufen Sie an.