Externer Whistleblowing/ Meldestellen Beauftragter
Ihr externer Whistleblowing/ Meldestellen-Beauftragter nach der EU-Whistleblower-Richtlinie und Hinweisgeberschutzgesetz. Leistung zum Festpreis für Unternehmen, Vereine und öffentliche Stellen.
Externer Beauftragter für internes Hinweisgebersystem
Ein internes Hinweisgebersystem kann durch externe Beauftragte betrieben werden. Das hat für Organisationen entscheidende Vorteile:
Zum einen bestehen keine Interessenskonflikte des Beauftragten mit der Organisation, zum anderen verfügt der externe Beauftragte stets über eine aktuelle Fachkunde. Darüber hinaus minimiert die professionelle Betreuung durch einen externen Whistleblowing-Beauftragten das Risiko von Fehlentscheidungen und dadurch entstehende Reputationsschäden.
Über unser Portal können auch anonyme, als auch nicht-anonyme Hinweise bearbeitet werden. Zertifizierte Whistleblowing-Beauftragte nehmen alle Meldungen durch Hinweisgeber entgegen, prüfen den Fall auf Plausibilität und leiten Folgemaßnahmen ein.
Maximale Qualitäts- und Sicherheitsstandards durch Zertifizierungen nach ISO 9001 und ISO 27001
Ihre Vorteile in Zahlen
Wir wissen, worauf es ankommt, und setzen unser Know-how gezielt ein, um maßgeschneiderte und praxiserprobte Lösungen zu liefern.
Vertrauensvoll & professionell
Seit vielen Jahren verlässlicher Partner für Unternehmen, Behörden und Vereine – mit bewährten Ansätzen und aktueller Expertise.
590+
zufriedene Kunden
Wir begleiten Unternehmen, Behörden und Vereine in Sachen Datenschutz, KI und IT-Sicherheit – mit tiefgehendem Fachwissen und praxiserprobten Methoden.
100 %
praxisnah
Als Berater kennen wir die Herausforderungen unserer Kunden. Entsprechend bilden wir aus und beraten immer nach dem Motto: „Aus der Praxis für die Praxis“.
Unsere Leistungen
Wir implementieren ein Hinweisgeber-System und betreuen die interne Meldestelle. Folgende Leistungen sind enthalten:
Plus
120,00 €
Premium
Preis auf Anfrage
Inhalt
- Externer Beauftragter
- Whistleblowing Portal 24/7 erreichbar
- Gewährleistung der Anonymität für Hinweisgeber
- Fallbearbeitung und Beratung
- Sensibilisierung der Beschäftigten
- Erstellung einer internen Whistleblowing-Richtlinie
- Unterstützung im Bereich des Whistleblowings
- 1 Stunde Beratung pro Monat inkl.
*Der Vertrag gilt für 12 Monate, die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
1. Erstgespräch buchen
In einer kostenlosen Kurzberatung klären wir Ihre Anforderungen.
2. Angebot erhalten
Wir erstellen ein passgenaues Leistungspaket für Ihre Organisation.
3. Umsetzung starten
Nach Beauftragung erhalten Sie Zugang zum DSMS – und wir beginnen mit der Analyse.
Häufige Fragen (FAQ)
Vorteil des externen Whistleblowing-Beauftragten
Der externe Whistleblowing/Meldestellen-Beauftragte ist vollkommen unabhängig von der Organisation und hat dadurch keinerlei Interessenskonflikte. Er fungiert somit als neutrale Partei, die alle Fälle fair und gleich beurteilt.
Wann benötige ich einen Meldestellen-Beauftragten?
Unternehmen ab 250 Beschäftigte müssen bis zum 02.07.2023 einen internen Meldekanal bereitstellen. Unternehmen mit 50-249 Beschäftigten haben eine Übergangszeit bis zum 17.12.2023.
Auch ab dem 02.07.2023 müssen Unternehmen des öffentlichen Sektors sowie Landkreise, Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern ein internen Meldekanal bereitstellen.
Entspricht die Software die EU-Whistleblower-Richtlinie bzw. Hinweisgeberschutzgesetz?
Ja, das Whistleblowing-Tool vom DSEV entspricht den Vorgaben der EU-Whistleblowing-Richtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Ist das Tool DSGVO-konform?
Ja, das Whistleblowing-Tool vom DSEV ist DSGVO-konform. Weiter stellen wir alle notwendigen Datenschutzdokumente zur Verfügung.
Auftragsverarbeitung
Einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist nicht notwendig.
IT, Datenschutz, Compliance & KI im Griff – mit DSEV an Ihrer Seite
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