DSGVO-konformer Einsatz von Microsoft Copilot

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Der Microsoft Copilot in Edge verspricht in Sachen Datenschutz deutlich mehr Sicherheit als ChatGPT. Doch reicht das für den DSGVO-konformen Einsatz von Microsoft Copilot im Unternehmen?

Schnell mal eine E-Mail an den Kunden formulieren. Inspiration für die neue Werbekampagne holen oder eine Stellenausschreibung formulieren lassen. Künstliche Intelligenz hat in den Unternehmensalltag Einzug gehalten. Doch der DSGVO-konforme Einsatz von KI birgt einige Herausforderungen.

Und der Zugang wird immer leichter. Während für die volle Nutzung von ChatGPT ein kostenpflichtiger Zugang erforderlich ist, hat Microsoft in seinen Windows 11-Rechnern seine KI kostenfrei in den Browser Edge integriert. (Nicht zu verwechseln mit dem M365 Copilot in den Office-Anwendungen) An den Start gegangen als „Bing Chat Enterprise“ unterstützt die KI nun als „Copilot“ beim Surfen durch das WWW. Ein Klick auf das Copilot-Symbol genügt und schon öffnet sich die Welt der KI.

„Kommerzieller Datenschutz“ bei Microsoft Copilot

Während ChatGPT die Eingaben der Userinnen und User nutzt, um seine KI immer weiter zu trainieren, verspricht Microsoft, dass die Daten sicher sind. „Kommerzieller Datenschutz“ heißt das beim Software-Riesen. Die Daten würden nicht nach außen gelangen, Chatdaten würden nicht gespeichert, Microsoft habe keinen Zugang auf die Daten und sie würden nicht zum Trainieren der Modelle verwendet. So schreibt Microsoft auf seiner Website.

Doch besonders in Sachen Datenschutz gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Denn sollte es zu einer Prüfung kommen, haben Unternehmen nach § 5 DSGVO eine Rechenschaftspflicht. Das Unternehmen muss nachweisen und belegen können, dass es die Grundsätze des Art. 5 Abs. 1 DSGVO, etwa Zweckbindung, Datenminimierung und Datensparsamkeit, einhält und die Verarbeitung personenbezogener Daten nach den Grundsätzen der DSGVO erfolgt. Und ein Verweis auf die Angaben von Microsoft reichen hier nicht aus. Das Unternehmen muss belegen, dass es seinen Dokumentationspflichten nachgekommen ist. Und die Daten sicher sind.

DSGVO-konformer Einsatz des Copiloten: Das ist zu tun

Bevor KI im Unternehmen in Einsatz kommt, muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO durchgeführt werden. Die Unternehmen haben die Pflicht, vor Beginn des Einsatzes von KI eine Abschätzung der Folgen vorzunehmen und zu dokumentieren. So lässt sich das Risiko bewerten, das mit der Nutzung von KI einhergeht. Außerdem muss der Einsatz von KI im Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO dokumentiert werden. So lässt sich vor der Aufsichtsbehörde nachweisen, dass sich das Unternehmen an die Vorgaben der DSGVO hält.

Wir raten beim Einsatz von KI grundsätzlich achtsam zu sein. Ein besonders wichtiger Punkt ist die Schulung der Mitarbeitenden. Was darf in einem Prompt stehen – und was nicht? Welche Daten aus dem Unternehmen dürfen in die KI fließen – und welche keinesfalls?  Wer Mitarbeitende ohne klare Richtlinien auf die KI loslässt, riskiert, dass sensible, insbesondere personenbezogene Daten, in der Trainingswelt der KI landen. Es ist unerlässlich, interne Richtlinien zu erstellen, die den Einsatz von KI regeln.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat eine ausführliche Checkliste für den Einsatz von KI zusammengestellt. Hier sind beispielsweise Prüfpunkte aufgeführt, die bei der Erstellung von KI-Modellen gecheckt werden müssen.

Mit dem DSEV zum DSGVO-konformen Einsatz des Microsoft Copiloten

Wir unterstützen Sie beim DSGVO-konformen Einsatz von KI im Unternehmen. Denn die Chancen, die Künstliche Intelligenz bietet, sollten Sie sich nicht entgehen lassen. Rufen Sie uns an oder schreiben eine E-Mail:

Tel. +49 (0) 89 244 181 471
E-Mail. office@dsev.online

Marvin Schmidt – Geschäftsführer der DSEV
Ein Beitrag von:
Marvin Schmidt

Geschäftsführer DSEV

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