Die Arbeit der Datenschutzbeauftragten

Consulting DSEV

Die Arbeit der Datenschutzbeauftragten lässt sich in gewisser Weise mit der Arbeit der Feuerwehr vergleichen. Wenn es brennt (Datenpanne) ist er da und tut das Notwendige (Meldung bei der Behörde, Notfallkonzepte). Nur, der beste Brand ist der, der gar nicht erst passiert. Und deshalb berät die Feuerwehr bei Maßnahmen zur Brandverhütung. Der Datenschutzbeauftragte berät zu Maßnahmen, um Datenpannen zu verhüten

Diese Maßnahmen sind in der DSGVO zusammengefasst, also unserer „Brandverhütungsverordnung“ für Daten.

Die Arbeit des Datenschutzbeauftragten beschränkt sich also nicht nur darauf, auf die Verordnung hinzuweisen und ihre Einhaltung sicherzustellen, er soll auch auf mögliche Gefahren für die (persönlichen) Daten hinweisen. Hier lässt sich Datenschutz und Datensicherheit nicht mehr trennen. Persönliche Daten sind eben eine Untermenge der verarbeiteten Daten.

Die Stoffsammlung des Vereins soll die Arbeit der Datenschutzbeauftragten vor Ort unterstützen. Es ist uns bewusst, dass manche Positionen nach heutigem Wissensstand überzogen erscheinen mögen. Dennoch soll die Sammlung auch auf mögliche Gefahren hinweisen, die heute noch abstrakt erscheinen, morgen aber schon Wirklichkeit sein können. 

Es liegt in der persönlichen Verantwortung der Datenschutzbeauftragten die Schutzwürdigkeit der Daten einzuordnen und entsprechende Schutzlevel zu empfehlen. Das Beispiel der Bundespolizei, die die Daten der Bodycams bei Amazon hostet, weil es billig ist, wird noch lange für Diskussionsstoff sorgen.

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