Externer Whistleblowing/ Meldestellen Beauftragter

Ihr externer Whistleblowing/ Meldestellen-Beauftragter nach der EU-Whistleblower-Richtlinie und Hinweisgeberschutzgesetz.

Leistung zum Festpreis für Unternehmen, Vereine und öffentliche Stellen.

Externer Beauftragter für internes Hinweisgebersystem

Ein internes Hinweisgebersystem kann durch externe Beauftragte betrieben werden. Das hat für Organisationen entscheidende Vorteile:
Zum einen bestehen keine Interessenskonflikte des Beauftragten mit der Organisation, zum anderen verfügen der externe Beauftragte stets über eine aktuelle Fachkunde. Darüber hinaus minimiert die professionelle Betreuung durch einen externen Whistleblowing-Beauftragten das Risiko von Fehlentscheidungen und dadurch entstehende Reputationsschäden.
 
DSEV bietet diesen Service zum günstigen Preis an. Über unser Portal können sowohl als auch anonyme und nicht-anonyme Hinweise  bearbeitet werden. Zertifizierte Whistleblowing-Beauftragte nehmen alle Meldungen durch Hinweisgebern entgegen, prüfen den Fall auf Plausibilität und leiten Folgemaßnahmen ein.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise.
Externer Whistleblowing Beauftragter

Unsere Leistungen

Wir implementieren ein Hinweisgeber-System und betreuen die interne Meldestelle. Folgende Leistungen sind enthalten:

Preis

Flatrate

120€

/ Monat

Bis zu 100 Beschäftigten

Preis
Preis auf Anfrage

Ab 100 Beschäftigte

So funktioniert es

01

Implementierung
Wir implementieren den kompletten Whistleblowing-Prozess inkl. der Mitarbeiterschulung und Richtlinien.

02

Fallbearbeitung
Gehen Hinweise ein, prüfen wir den Fall auf Plausibilität und leiten alle nötigen Folgemaßnahmen ein.

03

Laufender Prozess
Wir kümmern uns um den internen Meldekanal und halten das Whistleblowing-System am Laufen.
Allgemeine FAQs

Der externe Whistleblowing/Meldestellen-Beauftragte ist vollkommen unabhängig von der Organisation und hat dadurch keinerlei Interessenskonflikte. Er fungiert somit als neutrale Partei, die alle Fälle fair und gleich beurteilt.

Unternehmen ab 250 Beschäftigte müssen bis zum 02.07.2023 einen internen Meldekanal bereitstellen. Unternehmen mit 50-249 Beschäftigten haben eine Übergangszeit bis zum 17.12.2023.

Auch ab dem 02.07.2023 müssen Unternehmen des öffentlichen Sektors sowie Landkreise, Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern ein internen Meldekanal bereitstellen.

Ja, das Whistleblowing-Tool vom DSEV entspricht den Vorgaben der EU-Whistleblowing-Richtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Ja, das Whistleblowing-Tool vom DSEV ist DSGVO-konform. Weiter stellen wir alle notwendigen Datenschutzdokumente zur Verfügung.

Wir nutzen ISO 27001 zertifizierte Rechenzentren in Deutschland. Zugriff auf die Software erfolgt nach einem Berechtigungskonzept und einer strengen Passwort-Richtlinie.

Die Datenübertragung erfolgt mit einer TLS-Verschlüsselung. Auf dem Portal werden die Daten nach AES.256-CBC verschlüsselt.

Der Manipulationsschutz protokolliert alle Vorgänge innerhalb der Software. Die Daten werden mehrmals täglich gesichert.

Einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist nicht notwendig.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Dipl. -Ing. Erich Hübner – Senior Consultant

Tel. +49 (0) 89 244 181 471
Fax. +49 (0) 89 244 181 475

E-Mail. office@dsev.online

Kontakt

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