Foto-Video-Audio-Aufnahmen in KITA und Kindergarten

Für Fotos, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Weitergabe an die Presse oder an Sponsoren) verwendet werden sollen, ist die Einwilligung der abgebildeten
- Kinder
- Eltern
- Mitarbeiter*innen der Kinderbetreuungsstätte
erforderlich.
Wenn im Rahmen der pädagogischen Arbeit Fotos für das Portfolio oder Videoaufnahmen von Aufführungen gemacht werden oder wenn sich bei Projekten Kinder gegenseitig fotografieren, muss hierfür nicht zwingend eine Einwilligung der Betroffenen vorliegen. Denn Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sind z. B. SGB VIII, das Kindertagesstätten-Gesetz Rheinland-Pfalz, Bayern: BayKiBiG.
Foto, Audio und Videoaufnahmen in der Kita sind zulässig, wenn sie im Rahmen des Bildungs- und Förderungsauftrags der Länder zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung erforderlich sind.
In der Konzeption und im Betreuungsvertrag muss aber klar darauf hingewiesen werden, dass:
- das Anfertigen von Fotos und Videoaufnahmen zu den Aufgaben der Kita gehört
- die Aufnahmen nur zum internen Gebrauch bestimmt sind und nicht an Dritte weitergegeben werden
- nicht benötigte Aufnahmen gelöscht werden und die Eltern und Kinder ein Recht auf Auskunft und Einsicht in das Portfolio haben und verlangen können, dass Fotos, mit denen sie nicht einverstanden sind, entfernt bzw. gelöscht werden
- Fotos vom eigenen Kind im Portfolio eines anderen Kindes aufgenommen werden können und die Eltern, die damit nicht einverstanden sind, ein Widerspruchsrecht bzw. einen Löschungsanspruch (Art. 2183 und Art. 17 DSGVO) haben
Mit Material von: IFP Expertise