Kostenloser DSGVO Google Fonts Checker
Prüfen Sie Ihre Webseite auf Google Fonts
Der kostenlose Google-Fonts-Checker prüft Ihre Webseite, ob Google Fonts (Schriftarten) von Google auf Ihrer Webseite geladen werden. Geben Sie die vollständige URL an (z. B. https://dsev.online). Der Adblocker muss deaktiviert sein.
Mit Urteil vom 20.01.2022 (Az. 3 O 17493/20) hat das Landgericht München einem Unterlassungsantrag stattgegeben, wonach die Beklagte Google Fonts nicht allein aus berechtigten Interessen nutzen darf (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die meisten Betreiber von Webseiten nutzen gerne den kostenlosen Dienst von Google, da die Betreiber dadurch eine Vielzahl von Schriftarten kostenlos nutzen können.
Das Problem: Die Google Fonts werden von der Webseite von Google heruntergeladen und dabei wird die IP-Adresse des Besuchers an Google (USA) übermittelt. Diese Übermittlung ist nach dem Urteil des Landgerichtes München nicht durch das berechtigte Interesse der Betreiber abgedeckt, weil die Schriftarten lokal hätten eingebunden werden können. Diese lokale Einbindung stellt das mildere Mittel dar. Alternativ dazu hätte der Webseitenbetreiber die Einwilligung einholen müssen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Das Landgericht bestätigte ebenfalls einen Schadenersatzanspruch aufgrund der Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Als Erstes ist zu prüfen, ob die Webseite Schriftarten von Google lädt. Ist das der Fall, sollte man nicht den einfachen Weg nehmen, in dem man vom Nutzer die Einwilligung einholt, da die Einwilligung an bestimmten Voraussetzungen nach der DSGVO geknüpft ist.
Unsere Empfehlung: Die Schriftarten lokal auf der Webseite einbinden. Das ist eine DSGVO-konforme Lösung, da dabei keine Daten des Nutzers übermittelt werden.
Mit unserem kostenlosen Google Fonts Checker erhalten Sie eine erste Information. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Unterseiten automatisch geprüft werden.
Wichtig ist, eine regelmäßige Überprüfung der Webseite durchzuführen. Machen Sie einen kostenlosen Webseiten-Erst-Check unter: DSGVO Webseiten-Check. Somit stellen Sie sicher, dass auch nach einem Update bzw. Änderungen etc. die Webseite konform betrieben werden kann. Vergessen Sie nicht, aus Transparenzgründen über die Verwendung der Google Fonts in der Datenschutzerklärung zu informieren.
Derzeit sind auf Abmahnungen spezialisierte Kanzleien und andere mit Abmahnungen wegen Google Fonts tätig. Die sogenannte Abmahngebühr variiert zwischen 100€ und 250€ pro Fall. Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, prüfen Sie zuerst, ob ein entsprechender Tatbestand tatsächlich vorliegt. Da sich auch viele Kriminelle auf Abmahnungen spezialisiert haben, kann man aus der Tatsache, dass man eine Abmahnung erhalten hat, nicht zwangsläufig auf die Richtigkeit der Abmahnung schließen. Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit der Abmahnung, geben Sie die Abmahnung an Ihren Rechtsberater weiter. Auch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft hat schon manchen Abmahnungsfall gelöst.