HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) in Österreich tritt in Kraft

Österreich hat die Richtlinie der EU (EU-Whistleblower-Richtlinie) umgesetzt und damit läuft die Zeit. Bis 25. August 2023 müssen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ab 250 Mitarbeitenden das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) umgesetzt haben. Alle Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit 50-249 Beschäftigte haben eine verlängerte Umsetzungsfrist bis 17. Dezember 2023.
Eine schnelle Lösung ist also angezeigt.
Hier kommt unser Whistleblowing-Portal ins Spiel. Das Portal unterstützt alle vorgeschriebenen Meldewege.
Die anonyme Meldung wird über das Portal erstattet. Hinweisgeber und Bearbeiter können über das Portal kommunizieren, ohne dass die Identität des Hinweisgebers offengelegt werden muss. Die gesamte Kommunikation und die Maßnahmen werden über das Portal dokumentiert.
Die persönliche Meldung erfolgt analog zur anonymen Meldung, wenn der Hinweisgeber die entsprechenden Daten (E-Mail-Adresse etc.) einträgt.
Die persönliche Meldung per Telefon: Auch diese Gespräche müssen protokolliert und gespeichert werden. Die ergriffenen Maßnahmen sind ebenfalls zu dokumentieren.
Das persönliche Treffen mit dem Hinweisgeber: Auch die Treffen sind zu dokumentieren, ebenso wie die Maßnahmen.
Für all diese Vorgänge eignet sich ein Portal, das außerhalb der Organisation arbeitet, besonders gut.
Die DSEV Consulting & Akademie GmbH stellt dieses Portal ab sofort zum Einführungspreis von 60 € pro Monat zur Verfügung. Weitere Informationen zum Whistleblowing Tool Österreich finden Sie hier: https://whistleblowingtool.at/. Für Deutschland können Sie diesen Link nutzen: https://dsev.online/whistleblowing-software/.
Buchen Sie jetzt und Sie haben durch das Portal in wenigen Tagen das HSchG erfüllt.