Hinweisgeberschutzgesetz: Der Countdown läuft

DSEV Hinweisgeberschutzgesetz

Der Countdown läuft: Am 19.10.2022 wird das Whistleblowing-Gesetz unter dem Namen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Bundestag beraten. Großartige Änderungen zum Entwurf der Bundesregierung werden nicht erwartet. Wird das Gesetz zeitnah verabschiedet, tritt es voraussichtlich im Januar 2023 in Kraft. Übergangsfristen soll es wohl nur für kleinere Betriebe unter 250 Mitarbeiter geben. Alle anderen, also auch die öffentlichen Verwaltungen, müssen die Lösungen dann bereits anbieten.

Ignorieren ist keine gute Idee, drohen doch Bußgelder bis zu 20.000 €, zumindest für den privaten Bereich.

Eine schnelle Lösung ist, die interne Meldestelle an einen Dienstleister auszulagern. Das hat seitens des Datenschutzes erhebliche Vorteile, weil man sich um den Schutz der hochsensiblen Daten nicht mehr selbst kümmern muss. Außerdem ist über eine Portallösung die anonyme Meldung hervorragend zu realisieren. Diese anonyme Meldung ist sehr wichtig und man sollte sie auf jeden Fall anbieten. Das Whistleblowing hat ja für die Organisation den Vorteil, Meldungen zuerst zu bekommen und darauf reagieren zu können. Verantwortliche erfahren so nicht erst aus der Presse, was schiefläuft.

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