Whistleblowing-Portal für den Mittelstand

Whistleblowing-Portale leisten einen wertvollen Beitrag, um Missstände in Unternehmen und Organisationen aufzudecken. Sie ermöglichen es Whistleblowern, anonyme Berichte über Verstöße gegen Gesetze oder sonstige Missstände zu machen, ohne dass sie ihre Identität preisgegeben müssen. Das trägt entscheidet dazu bei, die Compliance-Regeln der Unternehmen und Organisationen durchzusetzen und Vertrauen aufzubauen.
Die Europäische Union hat die Whistleblower-Richtlinie verabschiedet, die europaweit gültige Standards für den Schutz von Personen festlegt, die wichtige Informationen über Missstände in Unternehmen oder Organisationen weitergeben. Dies ist ein bedeutender Schritt im Kampf gegen Korruption und andere Verbrechen und stellt sicher, dass Whistleblower vor Repressalien und Diskriminierung geschützt werden. Durch die Richtlinie wird Whistleblowing als legitime Form der Meldung von Missständen anerkannt und es werden klare Weisungen zum Schutz dieser Personen gegeben. Die Richtlinie schreibt vor, dass alle EU-Mitgliedstaaten entsprechende nationale Gesetze erlassen müssen, um den Schutz der Whistleblower zu gewährleisten.
Jedes Unternehmen in einem EU-Mitgliedsstaat, das 50 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt, unterliegt der Verpflichtung, interne Meldewege einzurichten. Öffentliche Stellen benötigen ab 10.000 Einwohner ein Hinweisgeber-System.
Der Bundestag am 16.12.2022 das Hinweisgeberschutzgesetz erlassen, leider wurde das Gesetz vom Bundesrat am 10.02.2023 abgelehnt. Somit geht das Gesetz in den Vermittlungsausschuss, was einen zeitlichen Verzug bedeutet.
Unternehmen und Organisationen sollten sich auf jeden Fall jetzt vorbereiten und einen internen Meldekanal aufbauen.
Unser Whistleblowing-Tool ist für den KMU und die öffentliche Hand entwickelt worden und bietet alle notwendigen Funktionen inkl. Datenschutzdokumentation, Richtlinien und Schulung der Mitarbeiter.
Die Portallösung stellt sicher, dass sensible Daten von den Daten der Unternehmen und Organisationen sicher getrennt sind. Über die Berechtigungsvergabe ist sichergestellt, dass nur dafür qualifizierte Personen auf die Daten zugreifen können.
Für Hinweisgeber-Beauftragte bieten wir die Ausbildung zum Whistleblowing-Beauftragten / Hinweisgeber-Beauftragter an: https://dsev.online/produkt/ausbildung-zum-whistleblowing-beauftragten-hinweisgeber-beauftragter-m-w-d/. Die Fachkunde ist notwendig, um die interne Meldestelle zu betreiben.
Mehr zum Tool unter: https://dsev.online/whistleblowing-software/